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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen DIRSUWEIT Büroelektronik GmbH

Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten nachstehende Bedingungen, auch dann wenn der Besteller in seinem Begleitschreiben andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.

2. Lieferzeit
Die Einhaltung der angegebenen Liefertermine ist dann gewährleistet, wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse wie Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Lieferschwierigkeiten unseres Lieferanten, Fabrikationsausschuß sowie Fälle höherer Gewalt eintreten. Schadensersatzansprüche jeglicher Art können nicht akzeptiert werden.

3. Beanstandungen
Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden, sofern es sich um Menge und Beschaffenheit der Sendung handelt, im übrigen haben die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellerwerkes Gültigkeit. Bei mangelhafter Ware wird der BvL das Recht zur  Nachbesserung eingeräumt, ein Kauf kann erst nach erfolgloser Nachbesserung gemacht werden.

4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zahlbar innerhalb ab 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe der derzeitigen Bankzinsen für ungedeckte Kredite vor, mindestens jedoch in Höhe von 4 Prozent über dem derzeitig geltenden Diskontsatz.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Materialien, so daß die Forderung an den Drittschuldner, welche anteilmäßig den von uns gelieferten Materialien entspricht, als unsere Forderung zu betrachten ist und als an uns abgetreten gilt. Wechsel und Schecks gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung.

6. Mahnung
Für jede Mahnung wird eine Gebühr von EUR 10,-- erhoben, mit Ausnahme der Erstmahnung.

7. Wartungs- und Serviceverträge
Wartungs- und Serviceverträge sind im voraus für den vereinbarten Zeitraum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Eingang bei unserer Bank maßgebend. Kommt der Kunde mit zwei Raten in Verzug, sind wir von jeglichen zu erbringenden Leistungen befreit, bis sämtliche rückständige Beträge sowie die anfallenden Mahnkosten ausgeglichen sind. Kommt der Kunde mit zwei Raten in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag ohne jegliche noch zu erbringende Leistung zu kündigen.

8. Wirtschaftliche Verhältnisse
Erhält der Kunde Ware auf Ziel, verpflichtet er sich, bis zur Bezahlung und Erfüllung seiner an uns eingegangenen Verpflichtungen, uns sofort wesentliche Informationen und Tatsachen ohne Aufforderungen bekanntzugeben, die seine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse betreffen. Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über unseren Kunden oder seiner gesetzlichen Vertreter sind uns am Tage der Einreichung oder Anmeldung beim Amtsgericht unaufgefordert bekanntzugeben. Verstößt der Kunde oder seine gesetzlichen Vertreter gegen diese Vereinbarung, verpflichtet er sich persönlich, bzw. bei juristischen Personen die Geschäftsführer und auch die Gesellschafter, noch ausstehende Verpflichtungen oder Leistungen zu übernehmen und auszugleichen.

9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus Produktionshaftungsgründen oder aus unerlaubter Handlung sind gegen uns als auch unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder groß fahrlässiges Handeln vorliegt.

10. Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand ist Hameln 

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